Service Fotobox
Angaben gemäß § 5 TMG
Service Fotobox
Rosenstraße 37
40479 Düsseldorf
Wirtschaftsidentifikationsnummer: 307/5146/1661
Finanzamt: Borken
Vertreten durch den Inahber:
Kai Roggenkamp
Kontakt
Telefon: +49 1793475227
E-Mail: info@service-fotobox.de
gemäß der Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 UStG) wird keine
Umsatzsteuer ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von service-fotobox.de
§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Kai Roggenkamp durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine
abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Mieters. Die AGB dienen der
Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages
bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des
Mieters finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden,
so gehen diese den vorliegenden AGB vor. (2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in
welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD
oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt. (3) Der Vermieter ist, soweit durch den Mieter keine
ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. (4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige
Angebot vom Vermieter, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Vermieter sind
freibleibend und unverbindlich. (5) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande. (6) Die vom
Vermieter angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind
laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Vermieter wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der
Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen. (2) Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den
Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-
Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos
bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermietern. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem
Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist. (3) Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form
vorliegend – durch den Mieter selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Dies gilt
auch für Bilddateien, welche durch den Mieter oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden. (4) Die zu
übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von DVDs oder wie vereinbart über.
(5) Erteilt der Fotograf mit Genehmigung des Mieters an den Mieter die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung
den Fotografen zum Schadensersatz. (6) Der Mieter erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe
von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die
Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt. (7) Individuelle
Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Vergütung
(1) Für den Verleih der Fotobox wird ein Honorar in Höhe einer vereinbarten Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. (2)
50% der fälligen Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen. Die weiteren 50% des Rechnungsbetrags sind
innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos
Eigentum des Vermieters. (3) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Mieter 6 Tage vor der Veranstaltung
widerrufen werden, so wird generell die gesamte vereinbarte Pauschale erhoben. Außerhalb dieser 6 Tage kann die Fotobox kostenfrei storniert
werden
§ 4 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. (2) Sollte die
Fotobox aus jeglichen Gründen am Veranstaltungstag nicht einwandfrei funktionieren, kann der Vermieter nicht zur Rechenschaft gezogen
werden. Die einwandfreie Funktion der Fotobox wird bei Abgabe vom Mieter und Vermieter gleich überprüft. (3) Für jegliche Schäden an der
Fotobox, bei der Veranstaltung etc., haftet der Mieter. (4) Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. (5) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene
Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen. (6) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich von dem Vermieter bestätigt worden sind. Der Vermieter haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(7) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Vermieter eingegangen sein. Nach
Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
(
§ 5 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der
Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden
nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit
nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (3) Für den Fall das der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieter
als Gerichtsstand vereinbart. (4) Solle eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die
Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche
gilt im Fall einer Lücke.